Der 

Sachkundenachweis ist für ganz NRW gültig!

Sachkundenachweis ( 20/40 )
 § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW

  Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), muss bei der Anmeldung ein Sachkundenachweis bei der Behörde vorlegen.
 
 50 €
 inklusive Lernpaket.



Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen   (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW)
 Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Bei der Anmeldung muss ein Sachkundenachweis bei der Behörde vorgelegt werden.


50 €
 inklusive Lernpaket.